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Beratung

So finden Sie die korrekte Lösung

Ausstattung von Arbeitsplätzen mit Anlagen zum Sonnenschutz und Blendschutz.

Bei der Planung und Umsetzung von Anlagen zum Sonnenschutz und Blendschutz sind nicht nur ästhetische Aspekte des Designs und pragmatische Fragen der Funktionalität relevant. Teilweise sind auch gesetzliche Auflagen zu beachten. 

Dies betrifft vor allem Bildschirm- und Büroarbeitsplätze. Hier sind Arbeitgeber nach § 3 Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV) und § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zur Einhaltung der Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen in punkto Gefährdung des Sehvermögens, körperlicher Probleme und psychischer Belastung verpflichtet. 

Die für den Sichtschutz und Blendschutz relevanten Vorschriften sind:

  • Arbeitsstättenverordnung (§ 7 und § 9)
  • Arbeitsstättenrichtlinie
  • Bildschirmarbeitsplatzverordnung ISO 9241-6

Welche Anforderungen sich im Detail aus diesen Vorschriften ableiten, dazu beraten wir Sie natürlich ebenso kompetent wie zu allen anderen Fragen des Sonnenschutzes und Blendschutzes – auf Wunsch auch in Ihren Räumlichkeiten vor Ort. 

Wir sind gerne für Sie da.